Validierung, Verifizierung und Beauskunftung von Domaininhaberdaten: Öffentliche Verfahrensbeschreibung
Stand: 01.10.2026 Rechtsgrundlage: §30 Abs 3 NISG2026
Aufgrund von § 30 des Netz- und Informationssystemsicherheitsgesetzes 2026 (NISG 2026), mit dem insbesondere Artikel 28 der Richtlinie (EU) 2022/2555 (NIS‑2-Richtlinie) umgesetzt wird, sind TLD-Namenregister und Einrichtungen, die Domänennamen-Registrierungsdienste erbringen, verpflichtet, korrekte und vollständige Domänennamen-Registrierungsdaten zu erheben, zu pflegen und durch geeignete Überprüfungsverfahren sicherzustellen.
Die Riepert Informationstechnologie GmbH erhebt und pflegt daher für Domains, für die sie als Registrar oder im Namen eines Registrars, insbesondere als Wiederverkäufer, Domänennamen-Registrierungsdienste erbringt, die zur Identifizierung und Kontaktaufnahme erforderlichen Registrierungsdaten.
Dazu zählen insbesondere der Domainname, das Registrierungsdatum, der Name beziehungsweise die Firma des Domaininhabers, dessen E-Mail-Adresse und Telefonnummer sowie – sofern diese Angaben abweichen – die Kontakt-E-Mail-Adresse und Telefonnummer der für die Verwaltung der Domain zuständigen Anlaufstelle. Eine Postanschrift wird zusätzlich erhoben und verarbeitet, soweit dies aufgrund der anwendbaren Registrierungsrichtlinien, insbesondere jener der zuständigen Registrierungsstelle, oder zur Abwicklung des Vertragsverhältnisses erforderlich ist.
Bei einer Erstregistrierung, einem Transfer-in, einem Inhaberwechsel oder einer wesentlichen Änderung der Registrierungsdaten werden die Vollständigkeit und Plausibilität der Angaben überprüft.
Bei juristischen Personen und eingetragenen Unternehmen können dazu insbesondere öffentliche Register herangezogen werden. Bei Privatpersonen, nicht in öffentlichen Registern eingetragenen Organisationen oder Unternehmen sowie bei Auffälligkeiten können zusätzliche Identitäts-, Adress- oder Berechtigungsnachweise verlangt werden, soweit dies erforderlich und verhältnismäßig ist.
Die Registrierungsdaten werden mindestens einmal innerhalb von zwölf Monaten verifiziert. Dazu erhält der Domaininhaber eine E-Mail mit den aktuell gespeicherten Registrierungsdaten und der Aufforderung, diese zu überprüfen. Unabhängig davon ist der Domaininhaber verpflichtet, Änderungen seiner Registrierungsdaten unverzüglich bekannt zu geben.
Die E-Mail enthält die Telefonnummer des automatischen Verifizierungsdienstes der Riepert Informationstechnologie GmbH sowie einen individuellen Verifizierungscode. Der Domaininhaber muss den Verifizierungsdienst von der registrierten Telefonnummer aus anrufen und den Verifizierungscode eingeben. Nach erfolgreicher Prüfung gelten die Registrierungsdaten bis zur nächsten regelmäßigen oder anlassbezogenen Überprüfung als verifiziert.
Kann die Verifizierung nicht erfolgreich abgeschlossen werden, nimmt die Riepert Informationstechnologie GmbH per E-Mail oder telefonisch Kontakt mit dem Domaininhaber auf, um die Angaben zu berichtigen oder geeignete Nachweise anzufordern.
Reagiert der Domaininhaber trotz Erinnerungen und persönlicher Kontaktaufnahme nicht, verweigert er die erforderliche Mitwirkung oder bleiben Angaben unvollständig beziehungsweise unplausibel, können – abhängig von den anwendbaren vertraglichen und Registry-rechtlichen Bestimmungen – Änderungen gesperrt, Registrierungs- oder Verwaltungsleistungen eingeschränkt oder vertragliche Maßnahmen eingeleitet werden. Eine Deaktivierung, ein Widerruf oder eine Löschung einer Domain erfolgt ausschließlich nach Maßgabe der anwendbaren vertraglichen und Registry-rechtlichen Bestimmungen sowie der dort vorgesehenen Fristen und Verfahren.
Nicht personenbezogene Domänennamen-Registrierungsdaten werden unverzüglich nach der Registrierung öffentlich zugänglich gemacht, insbesondere über die dafür vorgesehenen WHOIS- oder RDAP-Dienste der zuständigen Registrierungsstelle.
Anträge auf Zugang zu nicht öffentlich zugänglichen Domänennamen-Registrierungsdaten werden darauf geprüft, ob sie rechtmäßig und hinreichend begründet sind. Der Antrag muss insbesondere die Identität des Antragstellers, die betroffene Domain, die Rechtsgrundlage und den Zweck des Antrags sowie die konkret benötigten Daten erkennen lassen.
Anträge werden unverzüglich und jedenfalls innerhalb von 72 Stunden nach ihrem Eingang beantwortet. Die Frist betrifft die Beantwortung des Antrags und begründet keinen automatischen Anspruch auf Offenlegung der angeforderten Daten. Daten werden nur bei Vorliegen der rechtlichen Voraussetzungen, im erforderlichen Umfang und über einen geeigneten sicheren Übermittlungsweg offengelegt.
Entsprechende Anträge sind an support@riepert.at zu richten.
